Einleitung zur SchKG-Feststellungsklage
Vier Korrekturmittel sollen im Betreibungsrecht Unrecht vermeiden helfen:
- Klage auf Aufhebung der Betreibung
- Klage auf Einstellung der Betreibung
- Feststellungsklage
- Rückforderungsklage
Die Feststellungsklage bezweckt die Feststellung, dass die betriebene Schuld nicht mehr bestehe oder gestundet ist und, dass das Betreibungsverfahren daher aufgehoben oder eingestellt wird.
Gesetzliche Grundlage der Feststellungsklage
- SchKG 85a
Auf dieser Website finden Sie Informationen zur Feststellungsklage im Betreibungsrecht sowie Links zu Schuldbetreibung und Konkurs.







