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Einleitung zur SchKG-Feststellungsklage

Vier Korrekturmittel sollen im Betreibungsrecht Unrecht vermeiden helfen:

  • Klage auf Aufhebung der Betreibung
  • Klage auf Einstellung der Betreibung
  • Feststellungsklage
  • Rückforderungsklage

Die Feststellungsklage bezweckt die Feststellung, dass die betriebene Schuld nicht mehr bestehe oder gestundet ist und, dass das Betreibungsverfahren daher aufgehoben oder eingestellt wird.

Gesetzliche Grundlage der Feststellungsklage

  • SchKG 85a

Auf dieser Website finden Sie Informationen zur Feststellungsklage im Betreibungsrecht sowie Links zu Schuldbetreibung und Konkurs.

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