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Fazit

Die negative Feststellungsklage nach SchKG 85a erlaubt es nicht nur in betreibungsrechtlicher Hinsicht, also für das konkrete Betreibungsverfahren, sondern auch in materiellrechtlicher Hinsicht und damit für künftige Geltendmachungs-Situationen zu klären, dass eine Schuld nicht (mehr) besteht bzw. gestundet ist.

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